Verhaltensregeln für das Oktoberfest
Die 11 wichtigsten Verhaltensregeln - Für mehr Spaß auf der Wiesn
Das Oktoberfest wird zum unvergesslichen Erlebnis, wenn jeder Rücksicht auf den anderen nimmt und die Verhaltensregeln auf dem Festplatz einhält.
- Jeder noch so schöne Volksfestabend geht einmal zu Ende. Zwischen 1.30 Uhr und 6.00 Uhr morgens ist der Aufenthalt nur Berechtigten erlaubt, Wohnwagenbereiche und Lagerplätze dürfen ohnehin nicht betreten werden.
- Gefährliche Gegenstände haben hier nichts zu suchen. Dazu zählen Gas- und Pfeffersprühdosen und Waffen jeder Art.
- Inlineskates, Skateboards und Roller sind tolle Spielgeräte, dürfen aber in unseren Besucherstraßen nicht benutzt werden. Fahrräder sind in den Abstellplätzen bei den Haupteingängen gut aufgehoben.
- Die Notdurft ist ausschließlich in den vorhandenen Wiesn-Toiletten zu verrichten. Beachten Sie die vielen Hinweisschilder.
- Für Tiere gilt: "Wir müssen draußen bleiben". Blindenführhunde sind selbstverständlich ausgenommen.
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nach 20.00 Uhr nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person auf dem Festplatz aufhalten. Im Bierzelt dürfen Kinder unter 6 Jahren in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person nur bis 20.00 Uhr bleiben.
- Kinderwagen sind von Sonntag bis Freitag auf dem Festgelände bis 18.00 Uhr erlaubt. An Samstagen sind Kinderwagen auf der Wiesn generell untersagt.
- Die Anlagen und Einrichtungen des Festplatzes sind nicht dafür da, bemalt, beschriftet oder beklebt zu werden.
- Alkoholische Getränke sind auf dem Festplatz erhältlich, das Mitbringen ist nicht erlaubt.
- Wilder Verkauf von Waren, private künstlerische Darbietungen und die Verteilung von Werbematerialien aller Art sind untersagt. Dies gilt auch für betteln und hausieren.
- Halten Sie sich bitte an die Regeln, womit die Zahlung von Bußgeldern oder gar ein Platzverweis vermieden wird.
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Quelle: Tourismusamt München